Die Auftraggeberin behielt sich das Recht vor, mehrere Auftragnehmer mit einer Piloterhebung zu beauftragen. Für diese Ausschreibung reichten die I. AG und die T. AG als Bietergemeinschaft ein Angebot ein. B. Am 22. Juli 1996 fand zwischen der erwähnten Bietergemeinschaft und dem BFS ein Offertgespräch statt. Gegenstand des Gespräches war eine Erklärung der Auftraggeberin über das Vorgehen, die Beantwortung der Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und die Erörterung von Fragen zu den verhandelten Angebotsbestandteilen. Im Hinblick auf das weitere Vorgehen wurde der Bietergemeinschaft eine Frist bis zum 26. Juli 1996 gesetzt, um ihre Offerte zu bereinigen.