1 Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Viehtransportfahrzeug. Reduzierter Abgabesatz. Verwaltungspraxis. Vermutung. Verhältnismässigkeit. Art. 4 Abs. 1 SVAG. Art. 12 Abs. 2, Art. 12a Abs. 1 Bst. b SVAV. - Reduzierter Abgabesatz für Fahrzeuge, die ausschliesslich dem Viehtransport dienen (E. 2b). Um in dessen Genuss zu gelangen, müssen zwei kumulative Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen gelten ebenso für ein Zugfahrzeug mit Anhänger; infolgedessen wird der reduzierte Satz einzig gewährt, wenn die Verbindung der beiden Fahrzeuge ausschliesslich zum Viehtransport gebraucht wird (E. 2c)