Sämtliche dieser sechs Bestätigungen, wonach es sich bei den strittigen Einfuhren um Eisbergsalat ohne Umblatt gehandelt habe, wurden nach der Einfuhr ausgestellt. Wie bemerkt (E. 3c.bb-dd) besteht bei Dokumenten, die nach dem zu beweisenden Ereignis (hier die Einfuhr) ausgestellt worden sind, ein höheres Missbrauchspotential und deren Beweistauglichkeit wird dadurch regelmässig weniger hoch sein als bei Beweismitteln datierend aus der Zeit vor den Einfuhren, wie Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen usw. So ist bei den eingereichten Bestätigungen der beiden Produzenten in Ägypten nicht auszuschliessen, dass es sich