Eine weitere Bestätigung gleichen Inhalts enthält ein Schreiben der C. an die A. AG, datierend vom 23. April 2003 (...). Sämtliche dieser sechs Bestätigungen, wonach es sich bei den strittigen Einfuhren um Eisbergsalat ohne Umblatt gehandelt habe, wurden nach der Einfuhr ausgestellt.