Bereits im Verfahren vor der Zollkreisdirektion wurden Bestätigungen dieses Inhalts der beiden Produzenten in Ägypten ins Recht gelegt (Schreiben vom 22. Mai 2003 der C. und Fax vom 27. Mai 2003 von D., ...). Der ZRK wurde weiter ein Schreiben vom 12. April 2003 (...) eingereicht, in welchem die Importeurin A. AG die Beschwerdeführerin um Korrektur der Einfuhrzollausweise bittet, da es sich bei den Einfuhren um Eisbergsalat ohne Umblatt handle. Dasselbe geht aus dem Schreiben der A. AG vom 12. Mai 2003 (...) hervor, worin diese von der Beschwerdeführerin eine Erklärung verlangt, was bei der Verzollung vorgefallen sei;