10 wahre Beschaffenheit der in Frage stehenden Ware gewertet werden. Als weiteres Beweismittel wurde der ZRK die Kopie einer Bestellung der A. AG vom 8. April 2003 bei der C. eingereicht (...). Diese enthält die Anforderung von «iceberg lettuce», «each lettuce packed in plastic». Die Behauptung der Beschwerdeführerin, dass ausschliesslich Eisbergsalate ohne Umblatt in Plastik verpackt seien, wurde nicht belegt, womit auch dieses Schriftstück nicht als tauglicher Beweis für den geltend gemachten Sachverhalt angesehen werden kann.