Es kann aber aufgrund der zitierten Rechtsprechung in Steuersachen (vorstehend E. 3c.cc; vgl. namentlich Entscheid der SRK vom 14. Juni 2005, a.a.O., E. 4b.ee) und jener der ZRK (oben E. 3c.aa) zumindest festgestellt werden, dass den zeitlich nach dem zu beweisenden Ereignis ausgestellten Beweismitteln in der Regel stark eingeschränkter Beweiswert zukommt. d. Im Folgenden sind die auf Aufforderung der Zollkreisdirektion vom 16. Mai 2003 (...), im Beschwerdeverfahren vor der OZD sowie im Verfahren vor der ZRK eingereichten Unterlagen der Beschwerdeführerin daraufhin zu überprüfen, ob sie den Beweis erbringen,