9 Dienstleistungsexporte und Steuerschätzung immerhin eine gesetzliche Ermächtigung an die Verwaltung, eine entsprechende Praxis zu den zu erbringenden Nachweisen zu kreieren (näheres hierzu in den oben zitierten Entscheiden). Im Zollrecht hingegen (jedenfalls im vorliegenden Problembereich) findet sich wie bemerkt keine gesetzliche Beweisregel (und auch keine publizierte Verwaltungspraxis, deren Rechtmässigkeit allerdings nach dem Gesagten und mangels gesetzlicher Grundlage zweifelhaft wäre).