Entscheid der SRK vom 25. März 2002, veröffentlicht in VPB 66.97 E. 3b, 6b). Betreffend Zurverfügungstellen von Arbeitskräften unter dem Regime der Warenumsatzsteuer wurde die Verwaltungspraxis als sachlich gerechtfertigt erachtet, wonach die für die Steuerbefreiung nötige schriftliche Erklärung vom «Mieter» vor dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung ausgestellt worden sein muss (Entscheide des Bundesgerichts vom 10. Februar 1998, in ASA 67 S. 317 E. 2c; vom 20. Mai 1992, in ASA 62 S. 419 f. E. 3a). Diese Rechtsprechung in Steuersachen kann allerdings nur begrenzt auf das Zollrecht bzw. die vorliegende Problematik übertragen werden.