Entscheid der SRK vom 12. September 2003 i.S. L.H. [SRK 2001-183], E. 5a). In einem jüngeren Entscheid der SRK betreffend Dienstleistungsexporte wird (nach einem kurzen Abriss der Rechtsprechung) festgehalten, dass nachträglich ausgestellte Dokumente nicht denselben Beweiswert aufweisen könnten wie Dokumente, die zur Zeit der steuerlich relevanten Transaktion bereits bestanden. Für die in jenem Fall in Frage stehenden nachträglich ausgestellten Rechnungen wird geschlossen, dass sie nicht berücksichtigt werden können (noch nicht rechtskräftiger Entscheid der SRK vom 14. Juni 2005 i.S. G. SA [SRK 2004-168], E. 4b/ee).