Der Richter soll grundsätzlich nicht an formale Beweiserfordernisse gebunden werden. Jedoch gilt dies allenfalls unter dem Vorbehalt gesetzlich normierter Beweisregeln (vgl. Behnisch, a.a.O., ASA 56 S. 596: der Grundsatz der freien Beweiswürdigung folge für den Bundesratsbeschluss über die Erhebung einer direkten Bundessteuer [BdBSt] daraus, dass er keine festen Regeln darüber enthält, wann etwas als bewiesen gelten soll). Die von der OZD angerufene Rechtsprechung der ZRK (Entscheide vom 20. Mai 1976, a.a.O.; vom 11. September 1981, a.a.O.; vom 27. Mai 1983, a.a.O.), welche im Übrigen seither nicht mehr bestätigt worden ist, steht in einem gewissen Widerspruch zu diesen Grundsätzen.