Vorliegend stimmten die Warenbezeichnungen «Frischer Eisbergsalat» bzw. «Frischer Eisbergsalat zum Tafelgenuss» auf den Deklarationen mit jenen auf den Begleitpapieren, welche «Iceberg», «Iceberg Lettuce» bzw. «Fresh Lettuce» lauteten, überein (...) und widersprachen auch keineswegs der deklarierten Tarif-Nr. 0705.1121 («Batavia und andere Eisbergsalate»). Es bestanden folglich keine Unstimmigkeiten, die bei der Prüfung der Deklaration - im Übrigen weder bei der Plausibilitätsprüfung durch den Zollcomputer (Art. 17 Abs. 1 ZEDV) noch bei der formellen Prüfung im Sinne von Art. 34 Abs. 2 ZG - durch das Zollamt hätten bemerkt werden können.