Gegen diesen Entscheid der OZD führt die X. AG (Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 4. November 2003 und Verbesserung vom 19. November 2003 Beschwerde an die Eidgenössische Zollrekurskommission (ZRK). Sie beantragt, der Entscheid der OZD sei aufzuheben und die vier Zollquittungen seien jeweils auf die Tarif-Nr. 0705.1118 abzuändern; eventuell sei das zuständige Zollamt anzuweisen, entsprechende Abänderungen vorzunehmen. In der Begründung bestreitet die Beschwerdeführerin die Ansicht der OZD, die zulässigen Beweisurkunden müssten aus der Zeit vor der Einfuhr stammen.