Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Die X. AG führte am 3., 5., 7. und 10. April 2003 für die A. AG, Eisbergsalat aus Ägypten ein und deklarierte die Sendungen im elektronischen Verfahren unter der Tarif-Nr. 0705.1121 mit der Bezeichnung «Frischer Eisbergsalat» bzw. «Frischer Eisbergsalat zum Tafelgenuss». Aufgrund dieser Deklarationen stellte das Zollamt die Zollquittungen aus. Gegen die Abfertigungen beschwerte sich die X. AG beim Zollamt mit Eingabe vom 14. April 2003, wobei sie geltend machte, beim eingeführten Eisbergsalat handle es sich um Eisbergsalat ohne Umblatt im Sinne von Tarif-Nr. 0705.1118 und sie die Zulassung der Sendungen unter dieser Nummer verlangte.