Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Sicherheitsleistung. Verhältnismässigkeit des verlangten Betrages. - Sicherheitsleistung. Beschreibung des Verhaltens, aus dem man eine Gefährdung der Abgabe im Sinne von Art. 48 Abs. 1 Bst. a SVAV ableitet. Besonderheiten beim Halter-wechsel (E. 3b/bb). Auch bei Zahlungsverzug kann gemäss dem Wortlaut von Art. 48 Abs. 1 Bst. b SVAV unter bestimmten Voraussetzungen eine Sicherheitsleistung verlangt werden (E. 3b/cc).