3. (Sicherstellungsverfügung, Gefährdungstatbestand, Abgabepflicht, Solidarhaftung des Halters des Anhängers, Sicherstellung durch die Solidarschuldner, Begriff der Zahlungsunfähigkeit: siehe ZRK 2005-073, VPB 70.14) 4. Im vorliegenden Fall ist abzuklären, ob die OZD berechtigt war, von der Beschwerdeführerin als Halterin der Anhänger Sicherstellung für die LSVA im Umfang von Fr. 190’000.- zu verlangen. a. Über A, den Inhaber der A Transporte, ist am 31. Januar 2005 der Konkurs eröffnet worden.