Die A Transporte habe hauptsächlich Sattelanhänger der Firma X. AG verwendet, welche mit ausländischen Kontrollschildern immatrikuliert seien. Dies sei aufgrund der Deklarationen der Fahrleistungen festgestellt worden. Die anteilsmässige LSVA für die Sattelanhänger der X. AG betrage circa Fr. 190’000.-. D. Über den Betrag von Fr. 190’000.- wurde am 7. Juni 2005 durch die D Kantonalbank eine Generalbürgschaft erbracht. E. Gegen die Sicherstellungsverfügung der OZD vom 3. Juni 2005 lässt die X. AG (Beschwerdeführerin) am 9. Juni 2005 Beschwerde an die Eidgenössische Zollrekurskommission (ZRK) führen mit den Begehren,