1 Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 14 Abs. 1 und 2 SVAG. Art. 36 Abs. 1, Art. 48 SVAV. Art. 123 f. ZG. - Voraussetzungen einer Sicherstellungsverfügung bei der für die LSVA solidarisch haftenden Halterin der Anhänger (Art. 36 Abs. 1 Bst. b SVAV). Gefährdungstatbestand. Auch im Falle der Sicherstellung durch den Solidarschuldner muss die Gefährdung der Bezahlung der LSVA nicht vom zur Sicherstellung Verpflichteten selbst ausgehen, sondern es genügt, wenn der Halter des Zugfahrzeugs als primär Zahlungspflichtiger die Zahlung der Abgabe gefährdet hat (E. 4.b/bb). - Von der Halterin der Anhänger darf im Rahmen ihrer Solidarhaftung gemäss Art. 36 Abs. 1 Bst.