9 Bundessteuer [DBG], 1995, N. 2 zu Art. 13). Auch das Bundesgericht hat (betreffend einer dem Art. 13 Abs. 1 DBG analogen Bestimmung in einem kantonalen Steuergesetz) festgestellt, dass im Zwangsvollstreckungs- wie im Steuerrecht der Begriff der Zahlungsunfähigkeit notwendigerweise über ein bloss vorübergehendes Unvermögen des Schuldners, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, hinausgehe; es müsse sich vielmehr um einen dauerhaften Zustand handeln (Urteil des Bundesgerichts vom 12. August 2003, veröffentlicht in StR 2003 S. 898 f., E. 3.2 und 3.3 mit Hinweisen).