Die C Transporte GmbH übernahm acht Zugmaschinen der A Transporte und fuhr nun ihrerseits Anhänger der X AG in oder durch die Schweiz. B. Gegenüber der Firma C Transporte GmbH wurde von der Zollverwaltung die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für die Abgabeperioden 4. bis 31. März 2005 und 1. bis 30. April 2005 im Betrag von Fr. 39’312.55 und Fr. 39’636.45, total Fr. 78’949.-, in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen wurden nicht bezahlt. C. Mit Verfügung vom 3. Juni 2005 verlangte die Oberzolldirektion (OZD) von der X AG als gemäss Art. 36 Abs. 1 Bst.