4 Daten sehr hohe Anforderungen zu stellen, einfache Behauptungen reichen jedenfalls nicht aus (vgl. Entscheid der ZRK vom 17. Mai 2002 i. S. V.B. SA [ZRK 2001-027], veröffentlicht in VPB 66.93 E. 3c). 3. Im vorliegenden Fall deklarierte die Beschwerdeführerin zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 21. Oktober 2004 das Gesamtgewicht ihres Sattelanhängers (...) mit 29 t. Die OZD nahm die Deklarationen unbeanstandet entgegen und stellte der Beschwerdeführerin auf dieser Grundlage jeweils die entsprechend geschuldete LSVA monatlich in Rechnung.