Die Anhänger sind dem Erfassungsgerät nicht exklusiv zugeordnet mit der Folge, dass sie bei jeder Fahrt erneut zu deklarieren sind. Unter diesen Umständen besteht bei der Anhängerdeklaration naturgemäss ein gewichtiges Missbrauchspotential. Namentlich ist ohne weiteres möglich, einen Anhänger mit einem leichteren Gesamtgewicht am TRIPON zu deklarieren als jenen, der tatsächlich gezogen wird. Insofern ist dem Selbstdeklarationsprinzips (E. 2.c. hievor) im Falle der Anhängerdeklaration besondere Nachachtung zu verschaffen. Der Fahrzeugführer hat verschiedene Möglichkeiten, einen Anhänger korrekt zu deklarieren.