Jedoch habe der Fahrzeugführer den Auflieger jeweils selber mit einem Gewicht von 29 t deklariert; die von der OZD eigens für die Vereinfachung der Deklaration an die Beschwerdeführerin ausgelieferte Anhängerkarte mit dem mutierten Gesamtgewicht von 12,6 t sei von dieser bis zum 15. November 2001 nie für die Deklaration verwendet worden. Aus den Erwägungen: 1.a. + b. (...) 2.a. + b. (...) c. Die Abgabe wird mit einem von der Zollverwaltung zugelassenen elektronischen Messgerät ermittelt. Dieses besteht aus dem im Fahrzeug eingebauten Fahrtschreiber bzw. Wegimpulsaufnehmer sowie einem Erfassungsgerät (TRIPON), das die massgebende Fahrleistung ermittelt und registriert (Art.