Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Grundsatz der Selbstdeklaration. Mitwirkungspflicht. Beweisführungslast. Art. 21, Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 Abs. 1 SVAV. - Grundsätzliche Verbindlichkeit der mit dem vorgeschriebenen Gerät erfassten Daten. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach der Abgabepflichtige bei allfälligen Fehlern des Erfassungsgeräts