Mit Bezug auf diese relevanten Sachverhaltselemente (Händlerschilder; Transport von Schrottfahrzeugen) unterstellt er nicht, die Polizei habe sich geirrt. Vielmehr behauptet er, am 7. April 2004 gar keine Schrottfahrzeuge im abgaberechtlichen Sinn transportiert zu haben. Denn am Vortag habe er seinen Lastwagen Volvo «V2» (Stammnummer «456...») reparieren müssen, weil dieser eine zu hohe Betriebstemperatur erreichte. Er habe deshalb Reinigungs- und Entkalkungsmittel in den Kühler füllen und diese Mittel