6 entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht nur berechtigt, sondern geradezu verpflichtet, die Abgabe für die Monate April und Mai 2004 nach pflichtgemässem Ermessen zu veranlagen (E. 2d hiervor). Die Höhe der geschätzten Abgabe (Fr. 614.40 = 20 abgabepflichtige Transporte mit Händlerschildern auf der Strecke H. - T. retour) scheint überdies in einer zurückhaltenden Überprüfung durch die ZRK (E. 2d hiervor) vor dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz Stand zu halten: