Die Kantonspolizei S. stellte in der Periode April bis Mai 2004 in mindestens zwei Fällen (7. April und 6. Mai 2004) fest, dass der Beschwerdeführer einen Lastwagen mit den Händlerschildern «A (...) U» fuhr und damit Schrottfahrzeuge transportierte (Polizeirapporte vom 8. April und 7. Mai 2004). Indem der Beschwerdeführer zumindest diese abgabepflichtigen Transporte der OZD nicht ordentlich meldete, verletzte er seine Deklarationspflichten (E. 2c hiervor). Die Vorinstanz war deshalb und