am 29. März 2004 sei jedoch die physische Bindung des Erfassungsgerätes zum Fahrzeug verletzt worden (was einem Entfernen des Gerätes gleichkomme), womit die Integrität der aufgezeichneten Daten nicht mehr gewährleistet gewesen sei. Am 15. Juni 2004 liess X. vorbringen, er habe am 7. April 2004 das Fahrzeug mit der Stammnummer «(123...)» nicht gefahren. Aus der Polizeianzeige vom 8. April 2004 sei ersichtlich, dass er vom Polizisten vortags nicht angehalten worden sei und dieser das Fahrzeug nicht näher inspiziert habe. Der Polizist habe offenbar die aufgeführten Angaben zum Volvo «V1» aus einer anderen Anzeige übernommen, wo es um ein solches Fahrzeug gegangen sei.