Für alle Fahrten ab dem 4. Oktober 2003 bis dato seien die entsprechenden Beweismittel vorzulegen, denn auch hierfür sei allenfalls die LSVA geschuldet B. Mit Brief vom 2. Juni 2004 liess X. durch seine Rechtsvertreterin die OZD um einen Ausdruck der zwischenzeitlich mittels Deklarationskarte nachgereichten Daten ersuchen. Am 7. Juni 2004 antwortete die OZD, die Karte habe aufgezeichnete Daten bis am 12. Mai 2004 enthalten; am 29. März 2004 sei jedoch die physische Bindung des Erfassungsgerätes zum Fahrzeug verletzt worden (was einem Entfernen des Gerätes gleichkomme), womit die Integrität der aufgezeichneten Daten nicht mehr gewährleistet gewesen sei.