2 Verwendung von Händlerschildern nicht erfüllt. Damit habe X. die ordentliche Verkehrszulassung unterlassen. Die LSVA auf den Fahrten in der Zeit vom 14. März bis 3. April 2002 in Höhe von Fr. 399.80 (1’480.8 km x 13.5 t x Fr. 0.02) sei nachzuerheben. Überdies habe X. mit der beigelegten Deklarationskarte die Daten aus dem Erfassungsgerät auszulesen und diese nachzureichen. Für alle Fahrten ab dem 4. Oktober 2003 bis dato seien die entsprechenden Beweismittel vorzulegen, denn auch hierfür sei allenfalls die LSVA geschuldet B.