Mit Schreiben vom 28. April 2004 hielt die Eidgenössische Oberzolldirektion (OZD) X. den durch die Polizei festgestellten Transport von Schrottfahrzeugen vor. Sie wies ihn überdies darauf hin, eine erweiterte Nachkontrolle habe ergeben, dass das Erfassungsgerät für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) des Fahrzeugs mit der Stammnummer «(123...)» bzw. dem Kontrollschild «A (...) U» für die Zeit vom 14. März 2002 (Einbaudatum des Geräts) bis zum 3. April 2002 insgesamt 1’480.8 km als Fahrleistung aufgezeichnet habe. Vom 4. April 2002 bis am 3. Oktober 2003 sei das Fahrzeug sodann auf die Firma Y. des X. eingelöst gewesen.