Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Abgabefreiheit. Transport von Schrottfahrzeugen. Händlerschilder. Ermessensveranlagung. Art. 3 Abs. 1 Bst. f SVAV. Art. 23 Abs. 3 SVAV. - Transporte von Schrottfahrzeugen durch Lastwagen mit Händlerschildern lösen grundsätzlich keine Abgabebefreiung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Bst. f SVAV aus (E. 2b und 3a).