5 Begehren um aufschiebende Wirkung nicht weiter begründet. Aufgrund der Tatsache, dass über die Beschwerdeführerin mittlerweile der Konkurs eröffnet worden ist, ergeben sich ebenfalls keine weiteren Gründe für die Anordnung von solchen vorsorglichen Massnahmen. Des Weiteren ist zweifelhaft, ob die Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen zu Gunsten der Beschwerdeführerin ausfallen würde. (…) 6 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali