Die OZD hat in ihrem Entscheid vom 30. September 2004 das Erlassgesuch abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat sowohl in ihrem Erlassgesuch an die OZD als auch in der Beschwerde vom 1. November 2004 an die ZRK ein Gesuch um aufschiebende Wirkung gestellt. Es ist davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin damit erreichen möchte, dass die LSVA-Forderung der OZD gemäss genannter Rechnungen nicht zwangsvollstreckt wird, bis ein rechtskräftiger Entscheid über das Erlassgesuch vorliegt.