Diesen Beweis hat der Beschwerdeführer der OZD denn auch offeriert. Überdies würde für eine Abgabereduktion bereits genügen, wenn dem Beschwerdeführer der Nachweis gelänge, dass der Milchtank des neuen Fahrzeuges mit jenem identisch ist, der auf dem alten Lastwagen aufgebaut war und der Beschwerdeführer für diesen Lastwagen bereits eine gültige Verwendungsverpflichtung abgegeben hatte (vgl. Entscheid der ZRK vom 6. Juli 2004, publiziert in VPB 68.166 E. 3b/aa). Auch diese Nachweismöglichkeit hat die Vorinstanz dem Beschwerdeführer zu eröffnen.