In konstanter Rechtsprechung hat die ZRK die fraglichen formellen Voraussetzungen einer Abgabereduktion denn auch geschützt. Entgegen der scheinbar nach wie vor herrschenden Auffassung der Vorinstanz fehlt gemäss rechtskräftiger Rechtsprechung (vgl. Entscheid der ZRK vom 6. Juli 2004, publiziert VPB 68.166 E. 2c) jedoch eine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Gesuchsteller den Verwendungsnachweis für sein Fahrzeug nicht auch auf eine andere Art erbringen darf.