Unbestrittenermassen verfügt der Beschwerdeführer sowohl für den alten wie auch den neuen Lastwagen über den erforderlichen Eintrag «Tank für Milch» im Fahrzeugausweis. a. Die Vorinstanz weist in ihrer Vernehmlassung mit Recht auf die Wichtigkeit der unterschriebenen Verwendungsverpflichtung hin. In konstanter Rechtsprechung hat die ZRK die fraglichen formellen Voraussetzungen einer Abgabereduktion denn auch geschützt.