2 gestellten oder gar bezahlten Abgaben zu 100% seien deshalb geschuldet und er sei von Juli bis September 2003 zu Recht zum vollen Abgabesatz veranlagt worden. E. Dagegen legt Y. am 8. Januar 2004 Beschwerde bei der Eidgenössischen Zollrekurskommission (ZRK) ein und begehrt sinngemäss die Abänderung der angefochtenen Verfügung. Aus den Erwägungen: 4. Im vorliegenden Fall bringt der Beschwerdeführer vor, mit dem umstrittenen Lastfahrzeug ausschliesslich Milchtransporte auszuführen und deshalb Anspruch auf eine begünstigte LSVA-Veranlagung zu haben.