Mit Schreiben vom 24. November 2003 teilte Y. der OZD mit, dass er sich mit diesem Entscheid nicht einverstanden erkläre. Er habe den Fahrzeugwechsel der OZD gemeldet und ihr eine Kopie des neuen Fahrzeugausweises per Post zugestellt. Ausserdem sei es für ihn als Kleinunternehmer mit nur einem Lastwagen und Anhänger leicht zu beweisen, dass er ausnahmslos Frischmilch transportiere. D. Mit Verfügung vom 4. Dezember 2003 setzte die OZD die von Y. für die fraglichen Abgabeperioden geschuldete LSVA zu 100% fest.