Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Y. besitzt er einen Lastwagen für den Transport von Frischmilch. Dieses Fahrzeug ersetzte im Sommer 2003 den alten Lastwagen. Der Aufbau (Milchtank) war nach Angaben von Y. damals noch neuwertig, so dass er diesen auf den neuen Lastwagen habe umbauen lassen. Für den neuen Lastwagen unterzeichnete Y. keine Verwendungsverpflichtung, da er davon ausging, dass die Verwendungsverpflichtung, welche er für das alte Fahrzeug unterzeichnete, auch für den neuen Lastwagen gelte.