Sie kann ihr Verhalten aus abgaberechtlicher Sicht nicht mit Erfolg der Verkäuferin der Lastwagen zum Vorwurf machen. c. Die Beschwerdeführerin bringt ferner vor, einem Halter, der einen Lastwagen im Ausland kauft und diesen ohne Erfassungsgerät in die Schweiz einführe, könne die kostenlose Erstausrüstung ohnehin nicht mit der Begründung verweigert werden, das Fahrzeug sei bereits früher einmal im Inland in Betrieb gestanden und mit einem Tripon-Gerät ausgerüstet gewesen; diese Neuimmatrikulation berechtige zur kostenlosen Erstausrüstung.