2 Mit Vernehmlassung vom 19. Februar 2004 beantragt die OZD, die Beschwerde sei abzuweisen. Aus den Erwägungen: 1. (Formelles) 2.a. (…). Der Bundesrat kann den Einbau spezieller Geräte oder andere Hilfsmittel zur fälschungssicheren Erfassung der Fahrleistung vorschreiben (Art. 11 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1997 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe [SVAG], SR 641.81). b. Nach den Vollzugsbestimmungen des Bundesrates wird die Abgabe mit einem von der Zollverwaltung zugelassenen elektronischen Messgerät ermittelt.