nach der Wiederinverkehrsetzung im Inland seien die zwei am 21. Februar 2003 angeforderten neuen Erfassungsgeräte als Zweitausrüstung eingebaut worden, was für den Halter kostenpflichtig sei. C. Dagegen lässt die X. GmbH am 2. Januar 2004 Beschwerde bei der Eidgenössischen Zollrekurskommission (ZRK) führen mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei vollumfänglich aufzuheben.