Dagegen setzte sich in der Folge die X. GmbH zur Wehr. B. Am 14. November 2003 verfügte die OZD, die Rechnung vom 16. Oktober 2003 in Höhe von Fr. 3’000.- sei zu bezahlen. Zur Begründung führte die Verwaltung an, bei der Ausserverkehrsetzung der beiden fraglichen Fahrzeuge seien die kostenlosen Erstgeräte ausgebaut worden; nach der Wiederinverkehrsetzung im Inland seien die zwei am 21. Februar 2003 angeforderten neuen Erfassungsgeräte als Zweitausrüstung eingebaut worden, was für den Halter kostenpflichtig sei.