Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Selbstveranlagung. Erfassungsgerät. Kostenlose Erstgeräte. Art. 15, Art. 61 Abs. 1 SVAV. - Die rechtzeitige und vorschriftsgemässe Betriebs- und Funktionsfähigkeit des Erfassungsgerätes liegt nach dem Selbstdeklarationsprinzip in der alleinigen Verantwortung des Fahrzeughalters. Dieser trägt auch die Kostenpflicht (E. 3c). - Bis Ende 2004 gibt die Oberzolldirektion den Haltern pro Fahrzeug (und nicht pro Immatrikulation) ein Erfassungsgerät kostenlos ab. Zweitgeräte sind jedoch auch in dieser Übergangszeit kostenpflichtig (E. 2b und 3a).