Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Mit Schreiben vom 28. März 2003 und vom 28. April 2003 mahnte die Oberzolldirektion (OZD) die X. im Hinblick auf die Veranlagung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zur Deklaration der Fahrleistung für die Abgabeperioden Februar und März 2003 der Fahrzeuge mit den Kennzeichen A., B., C. und D. Nachdem innert den in den Mahnungen durch die OZD angesetzten Fristen von zehn Tagen keine Deklarationen nachgeliefert wurden, nahm die OZD für die erwähnten Fahrzeuge eine Veranlagung nach Ermessen vor und stellte der Beschwerdeführerin am 23. Mai 2003 und 20. Juni 2003 die entsprechenden Rechnungen Nr. (…; Fr. 15’050.-) und Nr. (…; Fr. 15’145.-)