1 - Bestätigung der Rechtmässigkeit der Praxis der OZD, bei Ermessensveranlagungen auf die höchste Veranlagung des Fahrzeugs in den letzten 12 Monaten gemäss ordentlicher Deklaration (ab Erfassungsgerät) abzustellen und darauf zusätzlich 20% zuzuschlagen (E. 4c).