weder ist die rostfreie Stahlsendung ganz oder teilweise vernichtet worden, noch konnte die Steuer wegen Zahlungsunfähigkeit der Y. nicht weiterverrechnet werden. Bei der hier in Frage stehenden Mehrwertsteuer handelt es sich um eine bei der nachträglichen Einfuhrverzollung nach Tarifnummer 7218.9900 erhobene Abgabe. Hierzu kam es, weil der Geleitschein nicht ordnungsgemäss gelöscht und demzufolge das Transitdokument von