Der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens kann daher nur die Frage bilden, ob die Vorinstanz zu Unrecht das Vorliegen der für einen Mehrwertsteuererlass massgeblichen Voraussetzungen verneint hat. In diesem Sinne handelt die Beschwerdeführerin hinsichtlich ihres Antrags auf Prüfung einer steuerbefreiten Einfuhr nicht nur widersprüchlich und verstösst damit gegen das Gebot von Treu und Glauben, der Antrag geht auch über den hier massgeblichen Streitgegenstand hinaus. Soweit die Beschwerdeführerin die Prüfung einer steuerbefreiten Einfuhr der Diplomatensendung verlangt, ist auf die Beschwerde daher nicht einzutreten.