Vorab ist zu klären, wie es sich mit dem beschwerdeführerischen Antrag, zu prüfen, ob eine steuerbefreite Einfuhr der Diplomatensendung doch noch geltend gemacht werden könne, verhält. Aus Art. 5 Abs. 3 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV, SR 101) geht hervor, dass sowohl staatliche Organe als auch Private nach Treu und Glauben zu handeln haben.